Synode 5

(Vorbemerkung: alles handschriftlich)

No.11.Aug. pr. 6/8.

V, 2.

Auf Veranlassung des Herrn Bischofs pp Dr. Ritschl und in Uebereinstimmung mit demselben tragen wir Ihnen hierdurch auf, in allen Städten Ihrer Synode die Anordnung zu treffen, daß die Lehrer bei den liturgischen Gesängen in der Kirche das Sängerchor unterstützen und bei dreistimmigem Satze die dritte, bei vierstimmigem die vierte Stimme singen. Die regelmäßige Theilnahme der Lehrer an der kirchlichen Aufführung der Liturgie wird zur Erhebung der Feierlichkeit und zugleich zu einer Aufmunterung der Schüler, die zum Sängerchor gezogen werden, dienen. – Die Rectoren der Schulen, die Prediger welche zugleich Lehrer sind, und diejenigen Lehrer von Amtswegen während des Gottesdienstes in der Kirche Geschäfte haben, können zu dieser Unterstützung des liturgischen Gesanges nicht zugezogen werden.

Coeslin, den 22. Juni 1834.

Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

(Unterschrift) Stein???

Die Herren Lehrer haben bisher ? die Liturgie fleißig unterstützt es? Werde? folgendes?? durch? Mittheilung dieser Verfügung noch ………..? aufgefordert werden. Schivelbein 7 Aug.38

(Unterschrift) Beneckendorf

gelesen. Koehn…? gelesen. Müller.

gelesen. …..mann?

desgl. Dumzlaff.

An

den Herrn Superintendenten Beneckendorf

in

Schivelbein

Nr: 1015. July (Signum)….?