Synode 10

Vorbemerkung: alles handschriftlich

No.168 Praed: d.11.April 1836. Pr.10/4

Das unterm 21sten d.M. erbetene Lequitimations-Attest erfolgt in den Anlagen, und wird die Einreichung des im $ 6 des Kontrakts über die Vererbpachtung des Kassen-Landes bei Simmatzig bedingten Hypotheken-Recognitionsscheins, oder die Anzeige der Behinderungsgründe, nunmehr binnen 3 Monaten erwartet.

Coeslin, den 30sten März 1836

Königliche Regierung, Abtheilung des innern

( 2 Unterschriften)

Copia

Dem Herrn Superintendenten Benekendorff und Herrn Bürgermeister Theiß zu Schivelbein wird zu ihrer Legitimation hiedurch attestiert, daß dieselben das Curatorium der dortigen geistlichen Besoldungs-Kasse bilde.

Coeslin, den 30ten Maerz 1836

/:L.S.:/

Königl: Regierung Abth: des Innern

Legitimations Attest /gez/ (2 Unterschriften) Fritsche Meyer

ad I 1003 Maerz

An den Königl:Oeconomie-Commissarius Herrn Werkmeister

Wohlgeboren

Kgl Landes-Kultur S. zu

an Dramburg

das Curatorium der geistlichen

Besoldungs-Kasse Eur: Wohlgeboren über-

zu senden mir anliegend

das mittelst gefälligen

Schivelbein Schreibens vom 25t Februar cr

1003 März ……….

(Unterschrift)

(Rückseite, Fortsetzung der Anmerkung auf der Vorderseite unten rechts):

verlangte Legitimations-Attest in der Separations-Kasse von Simmatzig ganz ergebenst.

Schivelbein, den 12 April 1836.

Das Curatorium der geistlichen Besold:Kasse

(Unterschrift) Theiß