(Vorbemerkung: 4 Seiten, alles handschriftlich)
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Wir benachrichtigen Sie, daß nachdem die gesetzliche Probepredigt und Katechisation von Ihnen zur Zufriedenheit der Kirchengemeinde gehalten werden, von den Herrn Patronen der Filialkirchen den Nachweis eines ihnen zustehenden Mit-Wahlrechtes aber nicht geführt worden ist, wie nunmehr definitiv beschlossen haben, Sie zum Pfarrsubstituten und künftigen Amts-Nachfolger in der Pfarrstelle Venzlaffshagen zu berufen. Die Vocation ist demnach ausgefertigt und den Herren Patronen der Filialkirchen zur Mitvollziehung vorgelegt worden.
Hierbei eröffnen wir Ihnen, daß Sie vocationsmäßig verpflichtet sind, wenn wir eine Abänderung? in der seither bestandenen Einrichtung , wonach der prediger zu Venzlaffshagen und der Prediger zu Labenz alternirend in Carsbaum predigen und beide dort Amtsverrichtungen zu vollziehen, dafür auch gewisse Einkünfte aus Carsbaum zu genießen haben, für ……?mäßig erachten sollten, Sie dem Wegfall dieser Gehälter und Einkünfte ohne Entschädigung sich zu unterwerfen haben. Ihr Amts-Antritt kann nunmehr erst mit dem 1ten October c. erfolgen, und wird dem Superintendent Beneckendorff mit weiterer Verfügung deshalb versehen werden.
Coeslin, den 29´´ Juni 1844
König:Regierung, Abth. Des Innern.
An
den Herrn Pastor und
Prediger Sonneburg
in
Bublitz
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Nachdem die evangelische Predigerstelle zu Venzlaffshagen über welche Sr. Majestät dem König, als Hauptpatron, das Patronat und Vocationsrecht zustehet, durch die Emeritirung des Predigers Burchardi erledigt worden ist, so berufet und ernennt die unterzeichnete („Behörde“ durchgestrichen) König. Regierung Kraft des von seiner Majestät ihr übertragenen Berufungsrechtes, unter Beitritt der Herren Patronen der zur Parochie Venzlaffshagen gehörenden Filialkirchen seitherigen Pastor und Prediger Herrn Ernst Alexander Leopold Sonnenburg zu Bublitz zum Pfarrsubstituten und Amtsnachfolger in der Pfarrstelle Venzlaffshagen dergestalt, daß derselbe diesem Amte gemäß, des von ihm abgelegten Diensteides gebührend vorstehe, die ihm anvertraute Gemeine mittelst fleißigen Unterricht in dem Worte Gottes , so wie solches in der heiligen Schrift enthalten ist wie auch durch Ausspendung der heiligen Sacramente, als ein guter Seelsorger, lehre, tröste, Warne, zurechtweise und vermahne, die ihm untergebenen Schulen und Schullehrer fleißig beaufsichtige, die öffentlichen Kirchenkatechistionen sich treulich angelegen sein lasse, überhaupt sich so verhalte, wie es einen untadelhaften evangelischen Prediger gebühret.
Dagegen soll der Pfarrsubstitut Sonnenburg alle mit diesem Amte verknüpften Einkünfte, aus welchen derselbe an den emeritirten Prediger Burchardi sobald dieser die Pfarrstelle an den Sonnenburg übergeben haben wird, ein jährlicher Emeritengehalt von Drei Hundert Thalern bis zu dem Tode des Burchardi unter Vorbehalt der speziellen Feststellung über die Zahlungstermine und ob das Gehalt ganz in baarem Gelde oder zum Theil in Naturalien erfolgen soll, zu verabreichen hat, ungleichem alle Nutzungen und Rechte der Pfarrstelle genießen auch in deren Besitze und Genüsse nöthigenfalls geschützt werden, jedoch mit der ausdrücklichen Einschränkung, daß falls wir in Betreff der in Carsbaum seither stattgefundenen Predigten und Amtsverrichtungen sowie der damit verbundenen Einkünfte eine Aenderung für angemessen erachten sollte, der Sooneburg sich der Abnahme dieser Geschäfte und Einkünfte ohne Entschädigung zu unterwerfen hat.
Urkundlich unter unserer eigenständigen Unterschrift vollzogen unt mit unserem Insiegel versehen.
Coeslin den 29ten Juli 1844
L S.)
König.Regierung, Abtheilung
des Innern
Fritsche v. Thermo (Unterschrift) Höhne
Vocation
Für den Pastor und
Prediger Herrn Ernst
Alexander Leopold Sonnen-
burg zum Pfarrsubstituten
und Amtsnachfolger in der
Pfarrstelle Venzlaffshagen
No.1734 Juni 44 I