Königliche Regierung, Köslin, den 1 ten Februar 1915.
Abteilung für Kirchen- und Schulwesen.
Nr.II e. 7.No.21 Eing 4/2 15.
(Anm.: Nr. durchgestrichen)
Bei Antwort wird um genaue Angabe des Datums
und der Nummer dieser Verfügung ersucht.
Zur Verfügung vom 24. April 1914, II e 7. No 201.
Wir ersuchen Sie, uns binnen 14 Tagen Vorschläge wegen Verleihung des Schloßkapellen-Stipendiums vom 1.April d.Js. ab zu unterbreiten.
In Auftrage.
(Unterschrift) Sch…..üt….??
Schiv. 17/3 15
Bericht:
Der p. berichte ich auf die neben bezeichnete Verfügung *, daß
* deren frühzeitige Erledigung („sich Meldungen auf? dies? vom 1 April d.J. ab wieder zu vergebende
in Rücksicht auf“ durchgestrichen) Schloßkapellen-Stipendium hier nicht eingegangen sind. Nach
durch andere Dringliche Dienstge- meiner Erkundigung sind studierende Söhne von Geistlichen auf
schäfte („verzögert hat.“ durchge- dem ehemaligen Kommendebezirk Schivelbein , die vorzugsweise
strichen) behindert wurde. Anspruch haben, zur Zeit nicht vorhanden. Auch sind mir andere
Studierende, welche in solchen Fällen berücksichtig können An z Z. nicht bekannt. Ob eine Ausschreibung des Stipendiums durch
die Schloßkapellenkasse die hiesige Kreiszeitung erfolgen soll, bitte ich zu bestimmen.
z.Hd. des Herrn Rechnungsrats M.-E. wäre damit zweckmäßig bis nach Beendigung des Krieges
Schneider zu warten.
in (Signum) Sch.
Schivelbein. ..rl..? 18/3.