Regierung
Abteilung für Kirchen- und Schulwesen Köslin, den 24. Dezember 1920
II. e 8 I-Nr. 802
Auf die Eingabe vom 18.Dezember 1920
Wir genehmigen, daß der Witwe Bluhm in Balsdrey auch für das Rechnungsjahr 1920 eine Unterstützung von 10 M aus der Schloßkapellenkasse (Anm.: nachträglich „Schloßkapellen“ durchgestrichen und darüber hinzugefügt „v.Flemming´schen“ Mit gleicher Schrift unter dem o.a. Datum „29.12.20″ und Signum „Jung“ oder ähnlich) in Schivelbein gezahlt wird.
Die Ausgabe ist durch die Quittung der Empfängerin sowie durch diese Verfügung zu belegen.
(Unterschrift)
An
die Schloßkapellenkasse (Anm.: nachträglich „Schloßkapellenkasse“ durchgestrichen und „v.Flemming´schen Legatenkasse“ hinzugefügt)
z.Hd. des Herrn Rechnungsrats Schneider in Schivelbein