(Vorbemerkung: alles handschriftlich)
Abschrift. No 1
In der Hypothekensache von Simmatzig wird Ihnen auf die Eingabe vom 16ten d.Mts unter Rückforderung der Anlagen derselben und der beiden Exemplare des Contractes vom 1ten Septbr 1835, so wie der Ausfertigung der beiden Verhandlungen vom 30ten Januar und 13ten Febr. Eroffnet der Geistlichen Besoldungs-Kasse nur überlassen bleiben kann, erst die Berechtigung des Besitztitels von dem gn: Kastenlande und demnächst die Abschreibung des vererbpachteten Theils dieses Kastenlandes bei dem Königl. Land- und Stadt-Gerichte zu Schivelbein zu extrahiren und bleibt es Ihnen überlassen, demnächst die Zuschreibung dieser Parzelle bei Ihrem Erbpachtsvorwerke bei uns unter Ueberweisung des gn. Documents zu erneuern.
Die bisher entstandene Kosten betragen nach der umstehenden Berechnung 10 …?? 6 Sgr ) d und können Sie als Extrahent ?? von deren Tragung nicht entbunden werden, pp:
Cöslin den 27ten Dcbr 1838
König Oberlandes-Gericht von Pommern
Original-Unterschrift) Lemmer
An
den Gutsbesitzer Herrn
Brewing
zu
Simmatzig