Synode 14

(Vorbemerkung: alles in Schreibschrift, gedruckt/vervielfältigt mit Bemerkungen oberhalb und unterhalb des Textes)

V… A….?? 45. 26/11 N….. A….?? 14 Mai 1841

v.p. 41. 24/12 41 Hierzu …..sch?

42. 27.11. 42 Verf. v. 30/9 55

43. 28/11 43. No.889/6. 55

Nach einem Rescript des Ministers der Geistlichen-Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten Herrn Eichhoern Exzellenz vom 29´´v:M: haben die Quästuren der König:Universitäten darüber Beschwerde geführt, daß die alljährlich einzureichenden Verzeichnisse von denjenigen zur Anstellung gelangenden Beamten, welche während ihrer Universitätsstudien Honorar für gehörte Collegia gestundet worden sind, nicht mit der dem Zwecke entsprechenden Vollständigkeit angefertigt worden sind.

Um für die Zukunft diesen Mängeln abzuhelfen, ist in dem gedachten Rescripte angeordnet worden, daß die in Rede stehenden Verzeichnisse nach folgenden Rubriken abzutheilen sind:

Vor- und Zuname der neu angestellten Beamten, welchen Kollegienhonorar gestundet worden ist,

Geburtsort derselben mit Angabe des Kreises, worin er liegt,

Das Datum des Abgangszeugnisses von der Universität,

Betrag der Honorarschuld

Amt und Wohnort des Neuangestellten.

Wir veranlassen Sie hierdurch, von denjenigen Beamten des geistlichen und Schulstandes, welche zu den vorgedachten Individuen gehören, und im Jahre 1840 eine Anstellung in der dortigen Synode erhalten haben, unverzüglich, spätestens binnen 3 Wochen das diesfällige Verzeichnis einzureichen oder eine Vacat-Anzeige zu machen. In Zukunft wollen wir ein Verzeichniß der Art oder die Vacat-Anzeige zum 1ten December jeden Jahres unfehlbar erwarten.

Coeslin, den 19ten April 1941.

Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.

(Unterschrift) Kries????

An sämmtliche Herrn Superintendenten

I.556 April 41. (Signum) coll.???

Pro 1855:

o…..?? P….? und? Berlin ….?. A…? 1846. 30/11.

abgangsg…ß ?? 8 Aug.48 …… .1847 23/11.

…. ….. ……. . . …… .49. 3/12.

Bericht 26/11 58: No 425. pr. 50 26/11.

pr. 51. 7/1 52.

pr. 54. 6/12.