Synode 22

Vorbemerkung: vmtl gedruckte Schreibschrift

Mittelst Circular-verfügung vom 26ten Juni cr: I.640 Mai ertheilen wir sub No.5. a.b.c. den Herrn Superintendenten unseres Departements vorläufig und bis zum Erlasse anderweitiger höherer Bestimmungen eine Anweisung zum Geschäftsverfahren bei der Wiederbesetzung solcher Schulstellen mit denen ein geistliches Amt verbunden ist.

Nachdem durch das im Amtsblatte abgedruckte Rescript der Hohen Ministerien der geistlichen Angelegenheiten , des Innern und der Finanzen vom 1ten October d.J. die Feststellung der Ressortverhältnisse der Königlichen Konsistorien und der Regierungen in evangelischen Kirchen Angelegenheiten betreffend, jene höheren Bestimmungen erlassen sind, tritt hiernach der §.5. littr:a.b.c. unserer Verfügung vom 26ten Juni cr: außer Kraft, und weisen wir sämmtliche Herrn Superintendenten an

In Gemäßheit des Rescripts vom 1ten October c. sub I.§ 6 a.b. bei Besetzung, von mit einem geistlichen Amte verbundenen Lehrerstellen, mag dazu die Ordination erforderlich sein oder nicht, die auszustellende Vocation an uns einzureichen.

In Betracht der übrigen Bestimmungen der Circular-Verfügung vom 26ten Juni cr: behält es bis aus Weiteres sein Bewenden.

Coeslin, den 26ten October 1847

Königliche Regierung; Abteilung des Inneren

(Unterschrift) Senden

An sämmtliche Herrn Superintendenten des Departements

I.No. 949 October 47