Synode 4

Vorbemerkung: stellenweise sehr schwer lesbar/nicht zu entziffern

(Nachtrag links oben)

Beschwerde des Predigers Burchardi zu Venzlaffshagen …….. über den Gutsbesitzer Schimmelpfennig in Briesen.

I.Nr.30.May 30.

(an anderer Stelle Unterschrift mit derselben? Tinte „Münch“ oder ähnlich)

(darunter später zwei Namenszeichen und Unterschrift)“…. v.Unger“

(abgesetzt weiter rechts mit derselben? Tinte Unterschrift „Münch“ oder ähnlich)

(Offensichtlich ebenfalls Nachtrag oberhalb des Brieftextes)

Orig.des An Herrn Superintendenten Benekendorff zu Schivelbein, um die zwischen ?den Parthein?) obwaltenden Differenzen womöglich im Wege der Güte zu beseitigen event. aber des Predigers Burchardi mit seinen Beschwerden zum(zur?) Wege? Rechtens? zu erreichen,“-

d. 4ten Juni 30

Königl. Reg. Abth. des Inneren

(Unterschrift) v.Mayer (Meyer?)

Text:

Auf meine bei der Königl. Hochlöbl. Regierung vom 21 (?)ten Decbr. v.J. angebrachte Beschwerde wider den Gutsbesitzer Schimmelpfennig in Briesen, wegen unterlassener Reparatur des Pafrrhaus-Daches allhier et: cet: hat Hochdieselbe unterm 8ten Januar d.J. zu verfügen geruht:

Daß der Landrath v. Briesen zu Schivelbein meine Beschwerde einer genaueren Prüfung unterwerfen und dieselbe womöglich im Wege der Güte beseitigen solle.

Der Landrat v. Briesen hat bis jetzt meine Beschwerden wider den p Schimmelpfennig im Wege der Güte nicht beseitigen können obgleich dieser von ihm dazu schon unterm 16ten Febr. d.J. zwar unter ernstlichen Androhungen , welche jedoch nicht in Ausführung gebracht worden sind, aufgefordert hat.

An Anzeigen daß der Verklagte , den ihm zugegangenen Landräthlichen Befehlen nicht nachgekommen sei hat es meinerseits nicht gefehlt. Das Resultat der letzten Anzeige ist indessen doch? Gewesen daß die Oeffnung welche der p Schimmelpfennig zu bedachen unterlassen hatte auf dessen Rechnung am 21ten Mai d.J. durch den hiesigen Dorf-Schulzen Beneke endlich bewerkstelligt worden ist; es bleibt aber sehr zweifelhaft ob der p Schimmelpfennig die hierdurch entstandenen Kosten auch vergütigen wird. Zur Fortsetzung meiner Beschwerde wider den p Schimmelpfennig bei Euer Königl. Hoch… Regierung sehe ich mich dennoch genöthigt und dringend veranlaßt, Erstens, weil das Pfarrhaus vom vorigen Jahr bis zum 21ten Mai d.J. offen gestanden und zwar durch seine Schuld, wodurch nicht allein das Haus selbst sehr gelitten hat sondern auch ich als Bewohner desselben bedeutend gelitten habe, indem alle meine unter dem Pfarrdach befindlichen Sachen mehr oder weniger schadhaft geworden sind, wovon sich der Oberbau-Inspektor Wiblitz bei seiner Anwesenheit wegen Besichtigung der hiesigen Kirche am 16ten Mai d.J. sich selbst überzeugt hat.

Zweitens, weil der p Schimmelpfennig den der Pfarre von seinem Gute alle Jahr zukommenden ….(Molder?) Schafkäse nicht abgeliefert sondern nur nach vielen Ausreden und Einwendungen endlich 1 …. übersendet, und sich dadurch eine beliebige Taxe gesetzt hat, obgleich die anderen Gutsbesitzer in Briesen als Conrath und Reuter pro …..(Malder?) 1 …..7 (Silbergroschen/Schilling? bcf?)……unweigerlich nach meiner Forderung, welch sich auf Observenz? in ähnlichen Fällen gründet, gezahlt haben. Den landräthlichen Rath die fehenden 7 (Silbergroschen/Schilling? baf?) durch gerichtliche Klage einzuziehen habe ich aus begreiflichen Gründen nicht befolgen mögen.

Drittens, sehe ich zur Fortsetzung meiner Beschwerde wider den g. Schimmelpfennig nothgedrungen weil derselbe seine Absicht, mit mir in immerwährender Streitigkeit zu leben, in seinem Schreiben vom 16ten Mai d.J. bekannt gemacht hat; welches zu beantworten ich indessen der Mühe nicht werth gehalten habe., und am allerwenigsten ihn nachzuweisen was er selbst weiß und alle gewußt haben die sein Gütchen besessen haben. Denn ließ ich mich hierauf ein, so könnte jeder Haußner? der jährlich 2 (Silbergroschen/Schilling? bcf.?) an die Pfarre zahlen muß, und deren ich wohl über Hundert in meiner Gemeinde habe von mir verlangen eher er diese 2 (Schilling? bcf.?) zahlte daß ich ihm zuvor die Matrikel vorzeigen müßte. Eure Königl. Hoch…. Regierung wird – wie ich mit Zuversicht hoffen darf gegen den g. Schimmelpfennig demnach solche Maaßregeln zu ergreifen befehlen daß derselbe für das bisher verschuldete gehörig bestraft werde und ich durch dieselbe in Zukunft geschätzt nicht mehr nöthig habe wegen jeder Kleinigkeit weitläufige Schreibereien zu führen, und wozu ich mich auch nicht mehr entschließen werde; sondern lieber auf alles Verzicht leisten will, was der Pfarre von dem Schlößchen Gut in Briesen rechtmäßig zukommt; wie ich dieser hinsichts der von dem Schimmelpfennig mir entzogenen 7 Matzen? Roggen nach dem Atteste des Schulzen Knuth zu Briesen bereits schon gethan habe.

Es muß zwar allerdings auffallen daß ein Mitglied der Gemeinde so feindselige Gesinnungen gegen seinen Prediger hegt, und kann leicht zu der Vermuthung führen, daß die Schuld auch wohl an Letzterem mitliege; allein in vorliegendem Falle wird es weder auffallend sein noch zu dieser Vermuthung führen wenn man nur einigermaßen mit dem Charakter des p Schimmelpfennig bekannt ist. Ein Mann der einen Grundsatz hat daß nur der sein Freund sein könne der mit ihm Prozesse führt, ein Mann der ein solch gefühlloses Herz gegen seinen Mitmenschen hat, daß er ihm auch selbst dann sein Hülfe versagt wenn dieser durch einen Unglücksfall dem Tode nahe ist – von dem kann? man wohl nie die Schuld auf einen andern welzen. Daß jener Grundsatz aber der des p Schimmelpfennig sei kann der Schulze Knuth zu Briesen bezeugen gegen den er sich darüber laut ausgesprochen hat, woraus dann auch folgt daß der g. Schimmelpfennig der wohl nimmer auf irgendeine Weise am wenigstens aber auf die von ihm zur Bedingung gemachte um seine Freundschaft werben wird mit allen Menschen im Streit leben muß wie es denn auch wirklich der Fall ist. Und von jeden unbarmherzigen Gesinnungen hat der p Schimmelpfennig einen so wahren als die Menschheit entehrenden Beweis geliefert, indem er nach Aussage des Zimmergesell Wangerin zu Repzin, dem im vorigen Winter von einer Eiche niedergeschlagenen Knecht Ebert in der Forst ?lanzig nicht auf sein Fuhrwerk nehmen wollen und erst nach wiederholten Bitten des gleichfalls gegenwärtig gewesenen Knecht Blankes in Repzin darin gewilliget daß man den Ebert auf das Fuder Holz legen möge welches aber der Unglückliche (wie sich wohl man selbst versteht) nicht aushalten könne, so daß der p Wangerin nach der nächsten Maserung? Laufen müssen um ein Fuhrwerk herbei zu holen , während der Zeit aber der Ebert in der schrecklichen Kälte aber im Schnee liegen müssen und am dritten Tage auch gestorben sei, da derselbe bei schleuniger Hülfe wie man ihm selbst die Aeußerung gemacht worden, noch hätte am Leben erhalten werden können.

Schon hierdurch glaube ich mich völlig darüber gerechtfertigt zu haben, daß bei Euer Königl. Hochlöbl. Regierung ich wider p Schimmelpfennig so wiederholt Klage führe und um Schutz wider dessen so muthwillige als feindliche Angriffen bitte. Venzlaffhagen d. 28ten Mai 1830

(Unterschrift) Burchard, Prediger