Vorbemerkung: in Schreibschrift, vmtl. gedruckt/vervielfältigt
(nachträgliche Notiz oben links):
Praes. Rützenhagen 27/6 72.
In Stellvertretung
(Unterschrift) Lü.ing
Zur …. Currende
(Signum) L.
(Text):
Coeslin, den 16`Juni 1872
Aus dem uns durch Rescript des Herrn Ministers der geistlichen pp. Angelegenheiten vom 8´´Mai(?). /:U.9756:/ zur dauernden Verbesserung von Lehrstellen überwiesenen Fonda von 33,000 (?). haben wir, um das Minimal-Einkommen der Schulstellen im Departement auf den Satz von 160 (?) zu bringen, die in der Anlage bezeichneten Staatszuschüsse zur laufenden Zahlung vom 1ten Januar (?) ab, unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufes, angewiesen.
Auf diese Staatszuschüsse haben nach dem obenbezeichneten Rescript jedoch zunächst nur die definitiv oder provisorisch angestellten Lehrer, nicht aber auch Präparanden und Schulverweser, welchen nur vorübergehend die Verwaltung einer Schulstelle übertragen worden ist, Anspruch. Den letzteren darf nach Bewandniss der Umstände, namentlich wenn es sich um ältere Schulverwalter mit Familie handelt, nur ein Antheil an dem für die Schulstelle ausgesetzten Zuschusse zugestanden werden.
Wir veranlassen Eur. Hochwürden deshalb, die zur Empfangnahme der Staatszuschüsse berechtigten Lehrer von der erfolgten Anweisung mit dem Bemerken zu benachrichtigen, daß sie den Betrag in vierteljährlichen Raten postnumerando bei der Kreis-Kasse ihres Wohnorts in Empfang nehmen können, zur Vermeidung von Weitläufigkeiten dieselben aber gleichzeitig garauf hinzuweisen, daß die Empfangnahme der Gelder nur gegen vorschriftsmäßig durch den Ortspfarrer bescheinigter Quittung erfolge.
In welcher Weise die Quittungen von den Ortspfarrern zu bescheinigen sind, darüber giebt die zur portofreien Weiterbeförderung angeschlossene Verfügung vom heutigen Tage, von der eine entsprechende Anzahl beiliegt, Auskunft. Von denjenigen Schulstellen, welche zur Zeit von Präparanden und Schulhaltern verwaltet werden, wollen Eur. Hochwürden eine Uebersicht anfertigen und uns demnächst einreichen. Wir beabsichtigen nämlich, einzelnen Schulhaltern und Präparanden je nach Bedürfniss eien Theil des für die Schulstelle ausgesetzten Staatszuschusses zuzuwenden.
Nachrichtlich heben wir besonders hervor, daß der Bestimmung des Herrn Ministers der geistlichen pp. Angelegenheiten gemäß zunächst, die Schulgemeinden zur auskömmlichen Votierung ihrer Lehrstellen verpflichtet und deshalb vorerst den Lehrern solcher Gemeinden, welche von uns für prästationsfähig erachtet worden sind, Zuschüsse aus Staatsfonds nicht bewilligt worden sind. Wir werden jedoch als bald Verhandlungen mit den betreffenden Gemeinden wegen der von denselben aufzubringenden Zuschüsse einleiten und je nach dem Ergebnisse der Verhandlung weitere Verfügung erlassen.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern
(Unterschrift)
An den Königlichen Superintendenten Herrn Henske, Hochwürden zu Schievelbein
(Anm: Henske und Schievelbein mit anderer Tinte/Farbe)
fr!
I 30.No.586.6.72
(nachträgliche Notiz mit Unterschriften der Prediger):
Pr 4.7.72 Kenntniss genommen u. gegeben (Unterschrift) Gnier ??
Wenzlaffsh. 8/7 72 „ „ (Unterschrift) Mesilling??
(Unterschrift) ?…..? Rützow 8.7.72.
(Unterschrift) Krüger? Schlönsitz? 8.7.72.
(Unterschrift)?…..) 9/7 72
(Unterschrift) Hildebrand Sen.? 9.7.72.
(Unterschrift) V, Jählen?? Gr. 9.7.72.
(Unterschrift) Wilde 10.7.72. (Unterschrift) Ge….?
(Unterschrift) Cunols/Aenols?? 14.7.72.
(Unterschrift) Lü.ing 18/7 72.