(Vorbemerkung: alles handschriftlich)
Coeslin, den 16´´Februar 1874
Verfügung
auf den Randbericht vom 9´´d.Mts, betreffend den Patronats-Vertreter für den
Gemeinde-Kirchenrath zu Simmatzig.
In Gemäßheit des §.6 der Kirchengemeinde- und Synodal-Ordnung vom 10´´september v.J. wird von Patronatswegen
Der Gutsbesitzer Schütt
Zum Aeltesten und Mitglied des Gemeinde-Kirchen-Raths von Simmatzig, Synode Schivelbein ernannt, und ist das Weitern hiernach zu veranlssen.
Königliche Regierung
Abtheilung für Kirchen und Schulwesen.
(Unterschrift) Deltz?
……?? ….??
Schivelbein 23.2.74.
(Unterschrift) Henske br.m.J.l.r.m.
(Anm.: alle drei Zeilen durchgestrichen) Herrn Pastor Quide
……??? Simmatzig
zur gefälligen Kenntnißnahme mit dem Ersuchen,
den g. Schuett nunmehr in ?? ??? einzu…..???
Schivelbein 23.2.74.
(Unterschrift) Henske
An zurück an
Den Königlichen Superintendenten den Herrn Superintendenten Henske Hochwürden
Herrn Henske mit der ergebensten Benachrichtigung, daß
frei! Hochwürden Herr Schütt heut vor versammelter Gemeinde
II.469.2.73 Schivelbein laut § 7 der Kirchengemeinde-Ordnung
(Unterschrift) eingesetzt und verpflichtet worden ist.
Schivelbein den 8´´3.74.
(Unterschrift) Quide
(Unterschrift)…..???