Synode 48

(Vorbemerkung: alles handschriftlich)

Coeslin, den 16´´Februar 1874

Verfügung

auf den Randbericht vom 9´´d.Mts, betreffend den Patronats-Vertreter für den

Gemeinde-Kirchenrath zu Simmatzig.

In Gemäßheit des §.6 der Kirchengemeinde- und Synodal-Ordnung vom 10´´september v.J. wird von Patronatswegen

Der Gutsbesitzer Schütt

Zum Aeltesten und Mitglied des Gemeinde-Kirchen-Raths von Simmatzig, Synode Schivelbein ernannt, und ist das Weitern hiernach zu veranlssen.

Königliche Regierung

Abtheilung für Kirchen und Schulwesen.

(Unterschrift) Deltz?

……?? ….??

Schivelbein 23.2.74.

(Unterschrift) Henske br.m.J.l.r.m.

(Anm.: alle drei Zeilen durchgestrichen) Herrn Pastor Quide

……??? Simmatzig

zur gefälligen Kenntnißnahme mit dem Ersuchen,

den g. Schuett nunmehr in ?? ??? einzu…..???

Schivelbein 23.2.74.

(Unterschrift) Henske

An zurück an

Den Königlichen Superintendenten den Herrn Superintendenten Henske Hochwürden

Herrn Henske mit der ergebensten Benachrichtigung, daß

frei! Hochwürden Herr Schütt heut vor versammelter Gemeinde

II.469.2.73 Schivelbein laut § 7 der Kirchengemeinde-Ordnung

(Unterschrift) eingesetzt und verpflichtet worden ist.

Schivelbein den 8´´3.74.

(Unterschrift) Quide

(Unterschrift)…..???