Synode 49

(Vorbemerkung: 2 Seiten, alles handschriftlich, Geldsummen als Tabelle auf rechter Seite)

542/74 Nr. 22.

Abschrift. Stargard, den 27. Juni 1874

Ort Falkenburg Kreis Schivelbein.

In der Sache betreffend die Ablösung der von dem gute Falkenberg an die Pfarre in Groessin, die Kirche und Küsterei in Falkenberg sowie die geistliche Besoldungskasse in Schivelbein zu entrichtenden Realabgaben

sind, nach der Liquidation des regierungs-Assessors v.Voigt M??? Sgr Pf

zu Dramburg vom 24. Juni 1874. 19 22 6

4 Kopiatien ??? 1 22 6

5 an Porto 2 6

6 an zwei Prozent Receptur Gebühren= 12 11

Summa= 22 5

Kosten entstanden, wovon

die Pfarre und Küsterei in Grössin resp. Falkenburg 9 19 ..3

die Kirche in Falkenburg 1 8 3

die geistliche Besoldungskasse in Schivelbein 2 8

der Rittergutsbesitzer von Saldern in Wilsnack die übrigen 11 3

zu übernehmen haben.

Die Vertreter der geistlichen Besoldungskasse werden demnach hiermit aufgefordert, die auf diese Kasse treffenden 2 Sgr 8 Pf binnen 4 Wochen ber Vermeidung der Exekution sub Vol. 34. Fol. 85 an unsere Kasse franco einzusenden.

Königliche General Kommission für die Provinzen Pommern und Posen

„(Unterschrift.)“

An die Vertreter der geistlichen Besoldungskasse ad manus des Herrn Bürgermeisters Hasenjaeger in Schivelbein.

ad No.223/6 74.

Schivelbein, 23. Juli 1874

Abschrift dieser vefügung erhält die Geistliche Besoldungskasse mit der Anweisung, die Kosten mit 2 Sgr. 8 Pf. Geschrieben zwei Silbergroschen acht Pfennig der Königlichen General-Kommissionskasse in Stargard portofrei und gegen Quittung zu erstatten.

Das Curatorium der Geistlichen Besoldungskasse

(5 Unterschriften)

………???? Buchterkin..???

Brewing?? Hasli??? …lae..ow???

An die Geistliche Besoldungskasse hier

No. 3343

G.

(Anmerkung: auf der ersten Seite befindet sich ein in das Papier eingeprägter (farbloser) Siegelabdruck):

(oberer Bogen): MAGISTRAT

(Mitte): (Adler oder Greif, nach rechts gewendet, in rechtem Greif ein Schwert)

/unterer Bogen): SCHIVELBEIN