(Vorbemerkung: alles handschriftlich)
Coeslin, den 4ten November 1874
Verfügung
auf den Bericht vom 26ten October 1874, die Ernennung des Schuhmachermeisters Schulz zum besoldeten Rendanten der Kirchenkasse betreffend.
Die vom Gemeinde-Kirchenrath beschlossene Festsetzung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist für das Aufhören der Amts-Verwaltung des Kirchen-KassenRendenten Schulz wird hierdurch von Patronats- und Oberaufsichtswegen mit dem Bemerken genehmigt, daß nach Jahresfrist der Einrichtung des bezüglich der Erhöhung der Caution des Rendanten vorbehaltenen Beschlusses entgegengesehen wird.
Dem Kreissteuer-Einnehmer Bartolomaeus ist dies Verfügung zur Kenntnißnahme mitzutheilen.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen
(Unterschrift) Deltz ??
Schivelbein 11 November 1874
Br.m.J.l. …? …?
Herrn Kreis-Steuereinnehmer
Batolomaeus
Wohlgeboren
……..
den Königlichen Superintendenten zu gefälliger Kenntnißnahme
Herrn Henske (Unterschrift) Henske
Hochwürden Superintendent
frei in gelesen
Schivelbein (Unterschrift) Bartolomaeus
II.No:1151. 10. 74. 12/11 74
(Unterschrift)
Buhrow