Synode 53

(Vorbemerkung: alles handschriftlich)

Coeslin, den 4ten November 1874

Verfügung

auf den Bericht vom 26ten October 1874, die Ernennung des Schuhmachermeisters Schulz zum besoldeten Rendanten der Kirchenkasse betreffend.

Die vom Gemeinde-Kirchenrath beschlossene Festsetzung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist für das Aufhören der Amts-Verwaltung des Kirchen-KassenRendenten Schulz wird hierdurch von Patronats- und Oberaufsichtswegen mit dem Bemerken genehmigt, daß nach Jahresfrist der Einrichtung des bezüglich der Erhöhung der Caution des Rendanten vorbehaltenen Beschlusses entgegengesehen wird.

Dem Kreissteuer-Einnehmer Bartolomaeus ist dies Verfügung zur Kenntnißnahme mitzutheilen.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen

(Unterschrift) Deltz ??

Schivelbein 11 November 1874

Br.m.J.l. …? …?

Herrn Kreis-Steuereinnehmer

Batolomaeus

Wohlgeboren

……..

den Königlichen Superintendenten zu gefälliger Kenntnißnahme

Herrn Henske (Unterschrift) Henske

Hochwürden Superintendent

frei in gelesen

Schivelbein (Unterschrift) Bartolomaeus

II.No:1151. 10. 74. 12/11 74

(Unterschrift)

Buhrow