Synode 58

Königliche Regierung. Cöslin, den 14ten Juni 1876.

Bei Revision der mit dem Berichte vom 24´´April cr. Vorgelegten Kirchen-Rechnung von Schivelbein für das Jahr 1875 hat sich zu bemerken gefunden:

Die Erledigung der Abnahme-Notaten?? N=2 und 4. (Anm.: nachträglich mit rotem Stift unterstrichen) wird durch die diesjährige Rechnung erwartet.

Der Ursprung des Vermögens der geistlichen pp. Institute ist künftig stets eingehend anzugeben. Ein Hinweis auf frühere Rechnungen ist zu vermeiden. Namentlich ist beim Vermögen der Oberpfarrer nachzuweisen, aus welchen Kapitalien die bisher bei der Sparkasse belegten und theilweise noch belegten 689 M zusammen gesetzt sind. – An Rectorat-Vermögen sind 488 M 16 Pf. Nachgewiesen Das Rectorat hat jedoch aus der Reallasten-Ablösung des Gutes Stadthof 93 r..? 10 Sgr

und aus derjenigen des Guts Emilienhof 70 „ – „

zusammen 160 r..? 10 Sgr

oder 490 M.

in Rentenbriefen resp. baar erhalten.

Wir erwarten, daß die gn. Kapitalien künftig in dieser Höhe in den Rechnungen geführt werden. Eventl. ist die Differenz in der nächsten rechnung bei der erforderten Specialisation, nöthigenfalls unter Vorlegung der betreffenden Rezest-Ausfertigungen, aufzuklären.

Die Etats-Ueberschreitung beim Ausgabe-Titel IV. wollen wir nachträglich genehmigen. In Zukunft ist jedoch bei nöthig werdenden Etats-Ueberschreitungen unsere Genehmigung vor Verausgabung der betreffenden Beträge nachzusuchen.

Die Beläge über die Bau- resp. Reparaturkosten sind nicht überall sowohl hinsichtlich der Nothwendigkeit, als auch hinsichtlich der Preiswürdigkeit und guten Ausführung resp. guten Beschaffenheit der Materialien bescheinigt. Wir erwarten, daß dieser Anforderung künftig vollständig entsprochen werden wird. Auch sind für die Folge die Ausgabe-Positionen auch nach der Beschaffenheit der Reparatur pp. in der Rechnung zu bezeichnen.

Mit Vorbehalt der Beachtung resp. Erledigung dieser Notaten wollen wir hiermit den Herrn Rechnungsführer wegen der vorliegenden Rechnung Entlastung ertheilen.

Der Etat und die Beläge erfolgen hierneben mit dem Bemerken zurück, daß, da mit der gegenwärtigen als der ersten Rechnung der neuen Etatsperiode ein vollständiges Inventarium hätte eingereicht werden sollen, dies aber unterblieben ist, die Vorlegung derselben nunmehr mit der nächsten Rechnung erwartet wird.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen.

(Unterschrift) P i er ??

An den Gemeinde-Kirchenrath,

z.Hd. des Vorsitzenden Herrn Superintendenten Henske

Hochwürden

frei. in

II. 970/4.76. Schivelbein (Signum) Br.