Synode 65

(Vorbemerkung: alles handschriftlich, Vorder- und Rückseite)

(Vorderseite):

Abschrift

Königliches Konsistorium Stettin, den 29. Mai 1879

Der Provinz Pommern

I.No. 47700.

Die Zahlung von 300 Mark/:dreihundert Mark:/ aus den Beständen der geistlichen Besoldungskasse an den Pastor Quide in Schivelbein zur Beihülfe zur Beihilfe für eine Badereise wird hierdurch genehmigt.

Die Ausgabe ist bei der Rechnungslegung durch Angabe dieser Verfügung zu justificiren.

gez. Heindorf.

An das Curatorium der geistlichen Besoldungskasse zu Schivelbein.

(Rückseite):

No.11. (nachgetragen, rot unterstrichen

Schivelbein, den 31. Mai 1879

Die Geistliche Besoldungskasse wird bei abschriftlicher Mittheilung der Verfügung vom 29.dss.Mts. angewiesen, dem Pfarrer Quide hierselbst eine Beihülfe zu einer Badereise im Betrage von . . 300 Mark,

Geschrieben Dreihundert Mark

zu zahlen und gehörigen Ortes pro 1879/80 in Ausgabe zu stellen.

Das Consistorium.

(Unterschrift)

An

Die Geistliche Besoldungskasse

No.2211. hier