Synode 66

Abschrift

Königl. Regierung Cöslin, den 2´´Januar 1880

Die Königliche Regierungs-Hauptkasse wird hierdurch angewiesen, an den Lehrer Tessmann in Reinfeld eine einmalige Zuwendung von 30 Mark durch die Königliche Kreiskasse zu Belgard zu zahlen.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen und Schulwesen.

An die Königliche Regierungs-Hauptkasse hier

Cöslin, den 2´´Januar 1880

Abschrift erhalten Euer Hochwürden auf den bericht vom 8´´November v.Js. zur Kenntnißnahme und Benachrichtigung des Empfängers.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen und Schulwesen.

(Unterschrift)

An den Königlichen Superintendenten Herrn Henske, Hochwürden, Schivelbein.

II No.85/1.80