Synode 71

Regierungs Präsidium Coeslin, den 24ten November 1883

Pr 27.11.83

Dem Gemeindekirchenrath gebe ich die durch Vermittlung des Königlichen Landrathsamtes daselbst eingereichte Heberolle, betreffend die Kirchensteuer der dortigen evangelischen Kirchengemeinde mit Ausschluß der Ortschaft Nemmin pro 1.April 1883/4 , mit der staatlichen Vollstreckbarkeits-Erklärung versehen, beiliegend zurück.

Der Regierungs-Präsident

(Unterschrift)

An den Gemeindekirchenrath zu Schivelbein

frei

II Pr 149.11.83