Synode 72

Königl. Regierung. Coeslin, den 9ten Januar 1884.

pr. 11.1.84.

Die Kirchenrechnung von Schivelbein für das Jahr 1881 ist hier abhanden gekommen. Sollte dieselbe versehentlich dem Gemeinde-Kirchenrath mit unserer Verfügung vom 26´´October v.Js.-II 611/9.82- wieder zugegangen sein, so sehen wir der Rücksendung derselben binnen 14 Tagen entgegen. Eventl. wolle der Gemeindekirchenrath eine beglaubigte Abschrift des dortigen Exemplars der gedachten Rechnung in der bezeichneten Frist an uns einreichen. Bis zum Eingang eines Rechnungsexemplars pro 1881 müssen wir uns die Revision bezw. Dechargierung der rechnung pro 1882 von Patronatswegen vorbehalten.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen und Schulwesen.

(Unterschrift) Winzer ??

An den Gemeindekirchenrath Am 17 Jan 84

z.Hd. des Herrn Pfarrers Quide, Hochwürden, Schivelbein Duplicat überreicht

II R.No. 428/12.83 (Unterschrift) Quide

(Unterschrift) Kn…????