Synode 77

Königliche Regierung. Cöslin, den 30ten April 1886

pr.

Dem Beschlusse der kirchlichen Gemeinde-Organe vom 2´´April d.Js., nach welchen die Kreissynodalbeiträge von der Kirchengemeinde Schivelbein in der Art beschafft werden sollen, daß die Ortschaft Nemmin den Betrag von 15,82 M. durch eine nach Klassen- und Einkommensteuer zu vertheilende Umlage , Schivelbein und Botenhagen dagegen den Betrag von 413,57 M. durch eine 5%gen Zuschlag zu den Kirchensteuern solange aufbringt, bis die Kirchen-Kasse im Stande ist, die Kosten zu übernehmen, ertheilen wir von Patronatswegen hierdurch unsere Zustimmung. Gleichzeitig genehmigen wir, daß etwaige Ueberschüsse zur Deckung der im Jahre 1885 erwachsenen Pfarrbaukosten verwendet werden.

In den betreffenden Kirchenrechnungen ist auf diese Verfügung Bezug zu nehmen.

Königliche Regierung

Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen.

(Unterschrift) Winzer??

An

Den Gemeindekirchenrath

von Schivelbein.

z.Hd. des Vorsitzenden Herrn

Superintendenten Wetzel

frei! Hochwürden

II.K.No´´ 376/4.86 Schivelbein

(Unterschrift) Dreyer ??? (Signum) M.