Synode 8

(Vorbemerkung: alles handschriftlich)

N.48 pr. 6/2.

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Der, unterm 21ten v.M. eingereichte Kontract über die Vererbpachtung des der dortigen gesitlichen Besoldung- Kasse gehörigen sogenannten Kasten-Landes bei Simmatzig an die Gutsbesitzer Krewing, erfolgt, von uns genehmigt, in duplo zur weiteren Veranlassung hierneben zurück, und ist der im S.6. des Kontracts bedingte Hypothen Recognitions-Schein

binnen 3 Monaten

zur Einsicht an uns einzureichen.

Coeslin, den 22ten Januar 1836.

Königl Preuß Regierung, Abth des Innern.

( 2 Unterschriften)

……? Hagen????

An das Curatorium der geistlichen Besoldungs-Kasse

zu

Schivelbein

No. 1215. Xbr. (Anm.: = Oktober)

An den Gutsbesitzer Herrn Brewing

Wohlgeboren

auf Simmatzig

Indem wir Euer Wohlgeboren das Unicat des approbierten und gerichtlich vollzogenen Erbpachtscontracts vom 1 September 1835 anliegend übersenden, ersuchen wir Sie nochmals um baldgefällige Berichtigung des Kanons??? Pro 1835 mit 7 (??) 12 Sgr 11 Pf und benachrichtigen Sie, daß, da der Martini-Marktzins pro 1835 = 1 (??) 1 Sgr 3 Pf betragen hat, der Kanon??? Pro 1836 mit 7 (??) 13 Sgr 16 Pf zu bewilligen ist.

Schivelbein, den 15 July 1836

Das Curatorium der Geistlichen Besoldungskasse

( 2 Unterschriften)

Theiss Knorr???