Synode 91

(Vorbemerkung: mit Ausnahme des gedruckten Briefkopfes alles handschriftlich von offensichtlich verschiedenen Verfassern)

Königliche Regierung, Köslin, den 12ten Oktober 1909.

Abteilung für Kirchen- und Schulwesen. Gelesen Schivelbein d. 15/10.09

Wetzel Superintendent

Nr. II. a 6856.

Bei Antwort wird um genaue Angabe des Datums

und der Nummer dieser Verfügung ersucht.

Auf den Bericht vom 2. D.Mts.

Unter den vorgetragenen Umständen sind wir damit einverstanden, daß die

Mängel an der Kirche zu Simmatzig erst im Frühjahr nächsten Jahres

beseitigt werden.

(Unterschrift)

An den Gemeindekirchenrat von Simmatzig, z.Hd.

Des Herrn Pfarrers Heling Hochwürden in Schivelbein

(Anmerkungen links neben o.a. Text):

(roter Stift): D 578/09

(blaue Tinte): Kl.?? Schivelbein …dert?? (Unterschrift)

(schwarze Tinte) pr. 16/10. 09 (Signum) H. p.

(weiterer Text):

Schivelb. 31/10.09.

Dem Gemeindekirchenrat v. Simmatzig heute zur Kenntnis gebracht. (Signum) H. p.

Schivelb. 16/1. 10

Der Gemeindevorsteher Schülke schlug?? mir früh?? vor, den Mühlenbauer Popp?? die gesamten Kirchenbaulichkeiten zu übertragen, da er neben seinem Mühlenbau auch sonstige Baulichkeiten besorgt. Wie recht ! (Signum) H. p.

Schivelbein, den 18. Januar 1910

Gemeindekirchenrat von Simmatzig.

Betrifft Reparaturen an der Kirche in Simmatzig.

An

Das Königliche Konsistorium in Stettin

Dem Königlichen Konsistorium

Überreiche ich hiermit ganz gehorsamst im vorschriftsmäßigen Protokollbuchauszuge einen Beschluß des kirchlichen Gemeindeorganes von Simmatzig vom 11. Januar 1909, betreffend größten Reparaturen an dem dortigen Kirchengebäude, mit der Bitte um wohlgeneigte Bestätigung.

Gleichzeitig erlaube ich mir zu berichten, daß sich die Ausführung der rechtzeitig beschlossenen baulichen Ausbesserungen im vorigen Herbst nicht mehr bewerkstelligt ließ, da die Genehmigung der gn. Beschlüsse seitens der Königl Regierung in Koeslin erst am 11.September v.Js.?? hier eintraf und abgesehen von der an sich schon ungünstigen Herbstwitterung in dieser Zeit auch keine Bauhandwerker mehr zu bekommen waren. Der Gemeindekirchenrat beschloß daher am 1. Oktober v.Js. , die Kirche soweit als irgend möglich zunächst dicht zumachen, im Übrigen aber im Frühjahr 1910 die umfangreichen Reparaturen in Angriff zu nehmen. Diesem Beschlusse hat die Königliche Regierung unter dem 12. October 1909 No.II a 6856 aus den angegebenen Gründen ebenfalls zugestimmt.

Das Gutachten des Königlichen Kirchbauinspectors in Dramburg vom 12. August v.Js. sowie die Genehmigungsverfügungen der Königlichen Regierung vom 7. September 1909 No. II a 5412 und vom 12.October 1909 No. II a 6856 füge ich in beglaubigter Abschrift zur wohlgeneigten Kenntnisnahme ganz gehorsamst bei.

/Signum) H.

p.