Die Judenkolonie zu Poplow

G. Vietzke in “ Unser Pommerland, Sonderheft Kreis Belgard, Heft 11 / 12 1929

Mitten in der Pommerschen Schweiz liegt das Kirchdorf Poplow, und eine halbe Stunde südlich hiervon der weniger berühmte als berüchtigte 220 m hohe Räubersberg, auf dem vor Zeiten die wilden Ritter von Manteuffel wie ein höllisches Hagelwetter hausten, bis sie endlich 1532 von den Getreuen der langmütigen Landesherzöge listig gefangen und ihre schier uneinnehmbare Fuchsbaue gründlich vernichtet wurden. So gründlich geschah die Zerstörung der Räuberburg, daß – obgleich die abergläubische Bevölkerung die Trümmerstätte Jahrhunderte hindurch kaum berührte – jetzt doch nur spärliche Reste des mächtigen Fundaments, eine schmale, steile Steintreppe zu dem längst vertorften See, ein eingesunkener Brunnen und der Standort des gewaltigen Burgfrieds vom aufmerksamen Besucher erkannt werden. Aber der prächtig bewaldete Gipfel ist trotzdem nicht ohne einen heimlichen Reiz, besonders für jemand, der die dazu gehörigen Geschichten, Anekdoten und Sagen kennt.

Damals, als die Räuber von ihrer Väter Burg verhetzt worden, fanden die Grollenden bei den lockeren Vettern im Polenlande eine neue Heimat. Wie sie ihr altes Ländchen Poplow wieder zurückerhielten, wußten sie den schwachen Pommernherzog dahin zu beraten, daß er diesen kleinen Manteuffelschen Gau an Polen verpfändete. Das Pfand wurde nie mehr eingelöst, und Poplow blieb eine polnische Enklave – bis Ende des 18. Jahrhunderts. Ja von 1660 bis 1773 lag es völlig inselartig da, weder von Polen noch von Preußen beachtet, eine Privatrepublik mit ausgeprägt polnischer Verfassung und Wirtschaft.

Es leuchtet ein, daß dieser kleine „Staat“ Poplow ein Paradies für solche Seelen wurde, die aus irgendwelchen dunklen Gründen bei Nacht und Nebel sich nach irgendeinem verfolgungssicheren Hafen umsahen. So z.B. erbat so manches unglücklich liebende Paar von der Poplower Kirche zu seinem Ehebunde den Segen, den es am Heimatort nicht erlangen konnte.

Am üppigsten gedieh in dem winzigsten Freistaat aber der Schmuggel, der unmittelbar noch unterstützt wurdedurch die judenfeindlichen Gesetze Polens und Pommerns. Polen war vormals ein Dorado der Juden, die sich ihren Wucher sogar privilegieren liessen. Als der arische Handelsgeist dann bald allzuweit seine Flügel spannte, gab König Wladislaus IV. ein strenges Gesetz zur Abwehr der Juden, die nun nicht mehr in den Städten wohnen durften und auch auf den Dörfern gedrückt wurden. Ein ähnliches Recht zur Ausweisung der Söhne Abrahams erhieten viele preussisch-pommersche Städte. Das war eine böse Zeit für die Israeliten, und sie hätten mögen vergehen in der Verfolgung Hitze, wenn nicht der edle Herrscher des Landes Poplow ihnen eine ruhige Freistatt gewährt hätte. Gut, das die seeligen alten Burgahnen mit ihrem Herrenstolz und dem Haß gegen das „Krämervolk“ diese ehrenwerte Staatsaktion nicht mehr verhindern konnten !

Bis in unsere Zeit hinein hat die Judenkolonie bestanden und zählte nicht selten, namentlich im 18. Jahrhundert, Zweidrittel der Gesamtbevölkerung. Zwei Synagogen zierten das liebliche Dorf; sie standen zu beiden Seiten der recht umfangreichen „Heimat“, dem Begräbnisplatz der Juden, und wurden an Sabbath- und Festtagen von vielen Andächtigen aus der Nähe wie auch aus weiter Ferne besucht. Und die Juden ließen sich die Unterhaltung ihrer Gottesdienste etwas kosten, ihrem Reichtum entsprechend. Der lebhafte, weitverzweigte Grenzschmuggel war die wohlfeilste Quelle ihres Wohlstands. Sie konnten von ihrem blendenden Mammon noch ein gutes Quäntchen mit freundlicher Miene dem recht bedrückten evangelischen Pfarrer abgeben; es wird uns ausdrücklich berichtet, daß sie das gern taten und das sie den geistlichen Herrn einmal sogar aus höchster Feuersnot gerettet haben. Nur verschweigt der edle Pfarrer in seiner Chronik warum sie das taten – ja der Pfarrer konnte zuzeiten schweigen. Seine Einkünfte aus der polnischen Mater Poplow und der pommerschen Filia Kollatz ( zwischen beiden Orten bildete ein Bach die Landesgrenze ) waren nur gering, und die Herren Patrone liessen sich von ihm nicht erweichen.

Im jahre 1816, als die Judenkolonie nach der endgültigen Eingliederung Poplows in Pommern ( Von 1773 – 1816 gehörte der Ort zu Westpreussen. Das westpreussische Recht von 1721 wurde erst 1865 hier durch das allgemeine Landrecht abgelöst. ) ihre Bedeutung und ihr Ansehen verlor, kaufte der Gutsherr die Tempel an und verwandelte den einen in einen Hirten- und Armenkaten und den anderen in ein Schulhaus. Der Betsaal ward zur Lehrerwohnung, des Rabbiners Wohnraum zur Schulstube und der Schächtraum zum Viehstall.

Kein Zeuge aus jener wildromantischen Zeit der Ritterherrlichkeit Poplows hat sich auf unsere Zeit hinübergerettet; nur die große Judenzeit hat einige kleine Zeichen zurückgelassen. Auf der einst so prachtvoll geschmückten „Heimat“ hinter dem Schulgarten gelegen, tummelt sich die Dorfjugend und spielt hinter Dorn-, Flieder- und Wacholderbüschen Verstecken und Haschen. Aber die kostbaren Grabdenkmäler haben in der Hand der praktischen Bauern längst Verwendung bei Haus- und Treppenbauten gefunden.