Belgarder Bürgersöhne, die ihre Heimat verließen

Anno 1752

Herbert Behling, Schivelbein in „Aus dem Lande Belgard 16. Jg. Nr. 7 S. 27 – 28, Nr. 8 S. 30 – 31″

Wenn man im allgemeinen zu der Annahme neigt, daß die Menschen in früheren Jahrhunderten seßhafter waren als heute, weil es Verkehrsmittel wie Fahrrad, Eisenbahn und Auto nicht gab, so mag das für den durch seine Arbeit an der Scholle gebundenen und in früheren Zeiten zudem noch unfreien Bauern im großen und ganzen zutreffen. Die überwiegende Mehrzahl der durch die Jahrhunderte an einem Ort ansässigen Familien sind Bauern – oder doch Grundbesitzerfamilien. Viel seltener hört man von alteingesessenen Kaufmanns- und Handwerkerfamilien. Die Stadtluft schuf von jeher beschwingte Menschen, die als freie Bürger nicht nur nach Belieben ihren Wohnsitz wechseln durften, sondern von denen man unter gewissen Umständen – nämlich wenn sie einen Handwerkerberuf ergreifen wollten – sogar eine gewisse Zeit des Gesellenwanderns verlangte. Wie oft kam es dann vor, daß der wandernde Handwerksbursche nicht wieder in seine Heimatstadt zurückkehrte, weil er in der Fremde das Glück fand – oder den Untergang!

Die Bürgerbücher und die Akten der Handwerkerzünfte geben in manchen Fällen Auskunft über das „Woher“ der neu angekommenen Bürger. Schwieriger ist es aber meistens, festzustellen, wohin dieser oder jener Sohn einer Stadt gewandert, und was aus ihm geworden ist. Für den Familienforscher sind solche Fälle meistens jäh abgerissene Fäden, die nur ein glücklicher Zufall noch einmal weiterspinnen kann.

Unter den Schätzen des Stettiner Staatsarchivs befinden sich zwei Listen ( Rep. 38b Belgard, Alte Reg. Titel XIV., Sect. 3 Nr, 128 Militär- und Servis – Sachen), in welchen über diejenigen Belgarder Bürgersöhne berichtet wird, die in den Jahren vor 1752 Belgard verließen und nicht zurückkehrten. Ihre Entstehung verdankt diese Liste dem Umstand, daß die ausgewanderten Bürgersöhne ursprünglich in den Stammrollen der unten genannten Regimenter geführt wurden. Als man die Abwesenheit der Dienstpflichtigen feststellte, nahm der Magistrat genaue Untersuchungen nach ihrem Verbleib vor.

Wertvoll sind diese Listen deshalb, weil sie uns neben den familiengeschichtlich wichtigen Angaben in den meisten Fällen auch über das Ziel der Wanderung und damit über die zurückgelegten Entfernungen Aufschluß geben.

Liste derjenigen Enrollirten, so aus dem Canton der leib Escadron vom hochlöbl. Almanschen Regijment in Bellgardt nicht befindlich

Liste von denenjenigen, so in dem Canton des Herrn Obrist Lieutenant zu Bellgard nicht befindlich